Das Muster zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) ist geändert worden, sein Aufbau ist nun klarer strukturiert und vereinfacht. Es besteht die Pflicht, das neue Formular ab 1. Oktober 2017 zu verwenden.
Verordnungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2017 erfolgten, behalten ihre Gültigkeit. Neu im Formular ist das Ankreuzfeld für die sogenannte "Unterstützungspflege". Der Aufbau des Musters wurde klarer strukturiert und vereinfacht. Die häufigsten Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wie Blutzuckermessung und Medikamentengabe werden zuerst genannt. Alle weiteren Leistungen der HKP sind unter "Sonstige Maßnahmen" anzugeben.
Unnötig: Angaben zur Leistungsdauer einer Maßnahme sind nicht mehr obligat, das Feld ist nur bei Abweichungen zur Gesamtverordnung auszufüllen. Die Häufigkeit einer Maßnahme indes muss angegeben werden. Auch die Begründung zur Verordnung von HKP von mehr als 14 Tagen entfällt. Es ist ausreichend, die Diagnose und die Einschränkung anzugeben.
Wegfall: Das Ankreuzfeld zur Beurteilung, ob eine Person im Haushalt des Patienten Maßnahmen durchführen kann, ist weggefallen. Dies entspricht dem Anspruch des Patienten auf HKP.
Weniger Durchschläge: Das Formular besteht nur noch aus drei statt vier Schriftstücken - 12a für die Krankenkasse, 12b für den Pflegedienst und 12c für den Arzt.
Wegfall: Es muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob eine Krankenhausvermeidungspflege oder Sicherungspflege verordnet werden soll. Man geht von einer Sicherungspflege aus, ggf. können Ausnahmen wie z.B. eine Krankenhausvermeidungspflege oder Unterstützungspflege gezielt im Formular ausgewählt werden.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: