Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Alte Verordnungsmuster verlieren ihre Gültigkeit

16.08.17, 12:13
  • Arbeitsunfähigkeit Arzneimittel Heilmittel Hilfsmittel Rehabilitation

Zum 1. Juli 2017 trat eine Änderung der Vordruckvereinbarung (Bundesmantelvertrag-Ärzte Anlage 2) in Kraft.

Folgende Muster sind ab dem 1. Juli 2017 weiterhin gültig:

  • Sehhilfen-Verordnung (Muster 8): ab Version 7.2004 (KVMV)
  • Heilmittelverordnung (Muster 15): ab Version 4.2002 (KVMV)
  • Arzneiverordnungsblatt (Muster 16): ab Version 4.2004 (Paul Albrecht Verlag)
  • "Wiedereingliederungsplan" (Muster 20): ab Version 4.2004 (KVMV)
  • "Kurantrag" (Muster 25): ab Version 7.2003 (Krankenkasse)
  • Krebsfrüherkennung für Männer (Muster 40): ab Version 4.2006 (KVMV)

Ältere Versionen der Formulare verlieren damit ihre Gültigkeit.

Die Versionsnummer des Musters befindet sich rechts unten auf der Vorderseite der Formulare. Neue Verordnungsblätter können, wie gewohnt, über die Post-und Formularstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Frau Ueckermann, Tel.: 0385.7431 351) bezogen werden. Das Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) kann direkt beim Paul-Albrecht-Verlag bestellt werden.

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