Der Adrenalin Fertigpen Emerade® wird seit dem 20. Februar 2020 chargenübergreifend zurückgerufen. Betroffen sind Fertigpens, die innerhalb der letzten 18 Monate (seit Juli 2018) verordnet wurden.
Die Rückgabe soll durch den Patienten bei Erhalt des Ersatzpräparats erfolgen.
Die betroffenen Patienten können eine Ersatzverordnung erhalten. Eine Zuzahlung ist dafür nicht zu leisten. Prüfanträge aufgrund unwirtschaftlicher Doppelverordnung werden seitens der Kassen nicht gestellt.
Zur Kennzeichnung der Ersatzverordnung wurde eine Übergangslösung mit den Krankenkassen vereinbart. Die Ersatzverordnung darf nur das Arzneimittel (hier: Adrenalin Fertigpen) enthalten, welches das zurückgerufene Arzneimittel ersetzt, d.h. andere Präparate sind getrennt davon zu verordnen. Zusätzlich muss über der Verordnungszeile folgender Hinweis stehen:
„Ersatzverordnung wegen Rückruf Emerade®“.
Quelle: Rote Hand Brief
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