Änderung der rechtlichen Situation
Die Rechtslage für die Verordnung von Therapie-Allergenen hat sich geändert. Bezugnehmend auf einen unserer Artikel im Journal der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Februar-Ausgabe 2023 bedarf es daher einer Klarstellung.
Richtungsweisende Urteile
Zwei Urteile der Landesgerichte Hannover und Mainz (Ende 2023) kamen zu dem Ergebnis, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für nicht zugelassene Therapie-Allergene nicht übernehmen muss. Nach Rücksprache mit der GKV ergibt sich aus dieser Situation für behandelnde Ärzte ein Regress-Risiko.
Fazit
Nicht zugelassene Therapie-Allergene und deren Anwendung stellen eine Privatleistung dar, auch bei einer bereits laufenden Behandlung. Patienten haben die Möglichkeit, eine Kostenübernahme bei ihren Kassen zu beantragen.
Der KVMV ist bewusst, dass dieses Vorgehen die laufenden Behandlungen stark beeinträchtigen. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es leider unumgänglich.
Übersichten von zugelassenen und nicht zugelassenen Therapie-Allergenen stellt das Paul-Ehrlich-Institut auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
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