Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Oraler Glukosetoleranztest (oGTT): Bezugsweg der Glukose

31.07.25, 15:30
  • Sprechstundenbedarf
Medizinische Beratung

Die zur Durchführung des Vortests auf Gestationsdiabetes (50 g) bzw. des oralen Glukosetoleranztests (75 g) notwendige Glukose ist Bestandteil der gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Beziehbare Darreichungsformen

  • Glukosepulver, das von der Apotheke in Einzelportionen (Tütchen) abgefasst wird oder
  • Fertigarzneimittel in Form trinkfertiger oGTT-Lösungen.

Verordnungsbeispiele für Glukose- „Pulvertütchen“

Rp. 10 x 55 g Glucose-Monohydrat-Pulver (= 50 g Glukose)

Rp. 10 x 82,5 g Glucose-Monohydrat Pulver (= 75 g Glukose)

Hinweise für die Verordnung von Fertigarzneimitteln

Es ist möglich, dass trinkfertige Lösungen in größeren Gebinden wirtschaftlicher pro Test sind. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Verordnung.

Hinweise zu unwirtschaftlichen oder vom Bezug über den SSB ausgeschlossenen Präparaten

  • Rezepturen über trinkfertige Lösungen aus der Apotheke (z.B. NRF 13.8) werden von den Kassen als unwirtschaftlich bewertet.
  • Verschiedene auf dem Markt befindliche Produkte als fertig abgefüllte Glukosepulver mit Geschmack (z.B. Glukose 75 g Kirsch Pulver) sind in der Regel als „Lebensmittel“ zugelassen und daher nicht verordnungsfähig und vom Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.

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