Stand: 16. Oktober 2025
Bisher waren Otologika von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen, ausgenommen es handelte sich um:
Aufgrund der erstmaligen Zulassung des Wirkstoffes Clotrimazol zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pilzbedingter Otitis externa (Otomykose) ergab sich ein neuer Sachverhalt, an den die Anlage III, Nummer 38 der Arzneimittel-Richtlinie angepasst wurde.
Seit dem 9. Oktober 2025 kann Clotrimazol zur Behandlung von Otomykosen zu Lasten der Kassen verordnet werden.
Das zurzeit einzige marktverfügbare Präparat OtoMyk® Ohrentropfen von Infectopharm kann für Erwachsene, Jugendliche und Kinder älter als 1 Monat verordnet werden. Erhältlich sind die Tropfen als konservierungsmittelfreie Einzeldosen (30 Stück pro Packung). Laut Fachinformation sollen diese zweimal täglich für eine Dauer von 14 Tagen angewendet werden.
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