Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe können unterstützend mit Stimulantien behandelt werden

02.07.21, 11:05
  • Arzneimittel
Templator1 KVMV

Seit dem 30. Juni 2021 können Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe, die trotz Beatmungstherapie unter Tagesschläfrigkeit leiden, unterstützend mit Stimulantien behandelt werden.

Eine Änderung der Anlage III Nummer 44 der Arzneimittel-Richtlinie erlaubt die Therapie mit Stimulantien zur Verbesserung der Wachheit und zur Reduktion übermäßiger Schläfrigkeit während des Tages bei erwachsenen Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA), deren übermäßige Tagesschläfrigkeit (EDS – Excessive Daytime Sleepiness) durch eine optimierte OSA-Therapie, wie z. B. mittels CPAP-Beatmung (CPAP, continuous positive airway pressure), nicht zufriedenstellend behandelt werden konnte.

Die Erweiterung der Verordnungsfähigkeit für diese Indikation bezieht sich auf die erstmalige Zulassung des Wirkstoffes Solriamfetol (SUNOSI® 75mg und 150mg).

Die Primärtherapie der Obstruktiven Schlafapnoe ist beizubehalten.

G-BA-Beschluss vom 15. April 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Nummer 44 - Stimulantien

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