Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Paxlovid® nach Ablauf der Haltbarkeit lagern

15.01.24, 13:39
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Ab dem 15. Januar 2024 wird Paxlovid® von Pfizer regulär in den Vertrieb gebracht.

Für unverbrauchte Paxlovid®-Packungen, die z.B. in der Praxis bevorratet wurden und das letzte aktualisierte Verfallsdatum überschritten haben, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darum, diese zunächst gesondert zu lagern und weitere Informationen abzuwarten.

Bevorratete Paxlovid®-Packungen, deren Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist, können noch bis zum 15. Februar 2024 von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an ihre Patienten abgegeben werden. Bei einer Abgabe ist zu beachten, dass die aktuelle Gebrauchsinformation von der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heruntergeladen und dem Patienten ausgehändigt wird.

Bei der Verordnung von Paxlovid® soll das Rezept, gemäß den Vorgaben des BMG, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Werktagen versehen werden. Der Samstag gilt als Werktag.

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