Ab dem 15. Januar 2024 wird Paxlovid® von Pfizer regulär in den Vertrieb gebracht.
Für unverbrauchte Paxlovid®-Packungen, die z.B. in der Praxis bevorratet wurden und das letzte aktualisierte Verfallsdatum überschritten haben, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darum, diese zunächst gesondert zu lagern und weitere Informationen abzuwarten.
Bevorratete Paxlovid®-Packungen, deren Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist, können noch bis zum 15. Februar 2024 von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an ihre Patienten abgegeben werden. Bei einer Abgabe ist zu beachten, dass die aktuelle Gebrauchsinformation von der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heruntergeladen und dem Patienten ausgehändigt wird.
Bei der Verordnung von Paxlovid® soll das Rezept, gemäß den Vorgaben des BMG, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Werktagen versehen werden. Der Samstag gilt als Werktag.
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