Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 14. März 2015 die Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat und Levonorgestrel aufgehoben. Bundesrat und Bundestag haben hierzu die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung beschlossen.
Es wurde weiterhin eine Änderung des § 24a des Sozialgesetzbuch V (SGB V) auf den Weg gebracht. Mit dieser Gesetzesänderung soll gesichert werden, dass für Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr die Notfallkontrazeptiva zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen auf einem Rezept verordnet werden können. Bekanntlich ist durch das SGB V die Verordnung von frei verkäuflichen Arzneimitteln nur in Ausnahmen möglich, die in der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I, festgelegt sind.
Diese Gesetzesänderung soll am 27. März 2015 im Bundesrat beraten werden und rückwirkend zum 1. März 2015 in Kraft treten. Damit im Zeitraum zwischen dem Wegfall der Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva und der Beratung am 27. März keine Versorgungslücke entsteht, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband auf Anregung des Bundesgesundheitsministeriums für diesen Übergangszeitraum auf eine Regelung verständigt. Danach sollen die gesetzlichen Krankenkassen ärztliche Verordnungen von Notfallkontrazeptiva auf Muster 16 und deren Abgabe durch Apotheken nicht beanstanden.
Die Notfallkontrazeptiva im Überblick:
Wirkstoff |
Levonorgestrel 1,5 mg |
Ulipristalacetat 30 mg |
Handelsname |
PiDaNa® |
ellaOne® |
Wirkmechanismus |
Gestagen |
Progesteronrezeptormodulator |
Wirkung |
Bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. Versagen der Kontrazeption |
Bis zu 120 Stunden (5 Tage) nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. Versagen der Kontrazeption |
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: