Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Praxiswissen: Medizinische Rehabilitation

23.01.17, 08:41
  • Rehabilitation
Medizinische Beratung

Neue Broschüre bietet Hinweise zur Verordnung

Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen, stellt die KBV in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft "Medizinische Rehabilitation" bietet Hinweise zur Verordnung speziell zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Praxisbeispiele.

Auf 16 Seiten werden wichtige Regeln und Grundlagen für die Verordnung sowie Unterschiede beispielsweise zur Rentenversicherung vorgestellt. Ärzte erhalten Informationen zu Formen und Orten der Reha, zum Verordnungsformular und zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Vorsorge, Reha oder Anschlussheilbehandlung – der Serviceteil stellt wichtige Merkmale vor. Zudem bietet er Antworten auf Fragen, beispielsweise zur Mitaufnahme von Kindern in die Reha-Einrichtung.
Das Serviceheft "Medizinische Rehabilitation" ist in der Reihe "PraxisWissen" erschienen. Praxen können gedruckte Exemplare kostenlos bei der KBV bestellen: versand@kbv.de.

KBV-Praxiswissen: Medizinische Rehabilitation – Hinweise zur Verordnung

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