Stand: 20. Juli 2026
Häufig beziehen sich Prüfanträge der vergangenen Jahre auf die Verordnung von GLP-1- oder GIP-GLP-1-Rezeptoragonisten. Begründet wurden diese Anträge zumeist mit einem vermuteten Off-Label-Use.
Gründe dafür könnten sein:
Für alle Prüffälle wird empfohlen, eine Stellungnahme zu schreiben. In einigen Fällen genügt es, die ICD-10-GM-Kodierung für Diabetes mellitus Typ 2 nachzureichen. Dafür steht ein Vordruck zur Verfügung, der auf der Internetseite der Gemeinsamen Prüfungsstelle heruntergeladen werden kann.
Auf Wunsch unterstützt die Abteilung „Medizinischen Beratung“ der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Stellungnahme.
Fall-Dokumentationen oder Verordnungsdaten, aus denen z.B. das Monitoring des HbA1c oder die Dosisanpassung hervorgehen, sind wichtige Informationen, die die Gemeinsame Prüfungsstelle Mecklenburg-Vorpommern für ihre Entscheidungsfindung benötigt.
(Speziell für Nachmeldungen von Diagnosen, die im Rahmen der Einzelverordnungsprüfung relevant sind, können Sie dieses PDF-Formular herunterladen.)
Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Sekretariat Tel.: 0385.7431 407, E-Mail: med-beratung@kvmv.de
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: