Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie besteht für die Altersgruppe der über 60-Jährigen ein Anspruch auf den Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Im März 2021 wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels Rechtsverordnung sichergestellt, dass für die Altersgruppe Ü60 ebenfalls ein quadrivalenter Standard-Influenza-Impfstoff verwendet werden kann. Diese Verordnung sollte zum 31. März 2022 außer Kraft treten, wurde nun aber durch eine „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ um ein Jahr bis zum 31. März 2023 verlängert.
Somit besteht weiterhin generell ein Rechtsanspruch der genannten Patientengruppe auf den Hochdosisimpfstoff, aber aus patientenindividuellen Gründen und im Falle von Lieferengpässen des Hochdosisimpfstoffs kann ohne Probleme oder Regressgefahr quadrivalenter Standard-Influenza- Impfstoff verimpft werden.
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