Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Rezepturen im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen

12.08.26, 11:25
Medizinische Beratung

Rezepturen im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil (Az. 3 C 2.24) die Zulässigkeit von Rezepturen im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.
Eine Verordnung von Rezepturen auf Namen des Versicherten ist aber weiterhin möglich.

Die gesetzlichen Krankenkassen und die KVMV prüfen derzeit die notwendigen Anpassungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung und klären Detailfragen zum Umgang mit der neuen Situation.

Betroffen sind nach erster Einschätzung vor allem folgende Rezepturen:

  • Antibiotika- und/oder kortisonhaltige Salben zum Auftragen auf die Haut oder zur Anwendung am Auge,

(Eine Verordnung auf Namen des Versicherten ist unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes möglich.)

  • Vorportioniertes Glukosepulver zur Durchführung des oralen Glukose-Toleranz-Tests.

(Eine Verordnung auf Namen des Versicherten ist nicht möglich.)

 

Nach Abschluss der Gespräche mit den Kassen werden wir dazu informieren.

Bei Fragen melden Sie sich bitte an die Medizinische Beratung der KVMV unter folgenden Nummern:


0385 7431 - 407 (Frau Begerow)
0385 7431 - 576 (Herr Dr. Walkowiak)

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