Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Schutzimpfung gegen Denguefieber ist Kassenleistung

21.03.24, 11:25
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 14. März 2024 sind Impfungen gegen Denguefieber Leistungspflicht der Kassen. Geimpft werden können Personen,

  • die beruflich mit Dengue-Viren in Berührung kommen oder
  • die aus beruflichen oder ausbildungsbedingten Gründen in Endemiegebiete reisen, in denen sie einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind.

Für die Immunisierung ist nur der Impfstoff Qdenga® (ein tetravalenter, rekombinanter Denguefieber-Lebend-Impfstoff) auf dem deutschen Markt verfügbar und von der Leistungspflicht der Kassen umfasst. Folgendes sollte beachtet werden:

  • Qdenga® darf nur subkutan appliziert werden.
  • Immundefiziente Personen oder Schwangere dürfen nicht geimpft werden.
  • Gebärfähige Frauen sollten eine Schwangerschaft für mindestens einen Monat nach der Impfung vermeiden.
  • Zwischen einer Dengue-Virusinfektion und einer Impfung mit Qdenga® sollten 6 Monate liegen.
  • Eine gleichzeitige Anwendung mit anderen Impfstoffen ist möglich (auch Hepatitis-A- und Gelbfieber), Die Impfstoffe sollten jedoch an unterschiedlichen Injektionsstellen verabreicht werden.
  • Es ist zu empfehlen, eine Grundimmunisierung gegen Denguefieber mindestens 3 Monate vor einer Reise oder anderweitig möglichen Reinfektion zu planen.

In den „Hinweisen zur Umsetzung“ fasst die Schutzimpfungsrichtlinie zusammen,

  • dass die Grundimmunisierung (ab einem Alter von 4 Jahren) im Rahmen eines 2-Dosen-Impfschemas mit einem Mindestabstand von 3 Monaten zwischen den Impfstoffdosen erfolgt,
  • dass aufgrund noch fehlender Studienergebnisse keine Aussagen zu Auffrischungen getroffen werden können und,
  • dass für Denguefieber-naive Personen (die bisher keine Infektion durchgemacht haben) keine allgemeine Impfempfehlung ausgesprochen wird.

Hintergrund: Die erste Infektion mit Dengue-Viren verläuft meist asymptomatisch oder mild. Bei Zweitinfektionen ist das Risiko für einen schweren Verlauf jedoch deutlich erhöht. Anhand der Studienlage zum Denguefieber-Impfstoff kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei Personen, die bisher noch keine Denguefieber-Infektion durchgemacht haben, eine erste Infektion nach der Impfung mit einem schweren Krankheitsverlauf einhergeht.

Zum Auffinden von Weltkarten und aktuellen Denguefieber-Meldungen verweist das Robert Koch-Institut auf die CDC (Centers of Disease Control and Prevention) und das ECDC (European Centre of Disease Prevention and Control).

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