Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Vertragsärzte verpflichtet, den für die Krankenkassen bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an diese zu versenden. Das Muster 1, die Papier-AU, und das entsprechende Blankoformular verlieren ihre Gültigkeit.
Die Patienten erhalten ihren Teil der AU und den für ihre Arbeitgeber als „Stylesheet“-Ausdrucke. Das sind gestaltete Vorlagen, die direkt über die PC-Software generiert und auf normalem Papier ausgedruckt werden.
Sollte aufgrund technischer Schwierigkeiten die elektronische Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen nicht möglich sein, erhält der Versicherte die „Stylesheet“-Ausdrucke für sich, für die Krankenkasse und seinen Arbeitgeber. Dem Patienten obliegt es, diese entsprechend weiterzuleiten.
Wenn die genannten Verfahren nicht möglich sind
Sollten sowohl die elektronische Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen als auch die Generierung der „Stylesheets“ nicht möglich sein, kann nach wie vor das Muster 1 verwendet werden.
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