Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich

14.12.23, 15:01
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Seit dem 7. Dezember 2023 haben Vertragsärzte die Möglichkeit, nach einer telefonischen Anamnese die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage auszustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es ist keine Videokonsultation möglich.
  • Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Es dürfen keine schwerwiegenden Symptome vorliegen, welche eine sofortige persönliche Untersuchung erfordern.

Sollte die telefonisch diagnostizierte Krankheit weiterhin fortbestehen, muss der Patient für eine Folgebescheinigung die Arztpraxis aufsuchen. Ein genereller Anspruch der Patienten auf eine telefonische Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit besteht nicht.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese Neuerung sorgfältig genutzt werden sollte. Als Standard für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit gilt nach wie vor die unmittelbare persönliche Untersuchung.

 

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