Vertragsärzte können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, weiterhin telefonisch bis zu 7 Kalendertagen arbeitsunfähig schreiben. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen.
Diese Sonderregelung (im Rahmen der COVID-19-Epidemie) trat rückwirkend zum 1. Dezember 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 31. März 2023.
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