Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Telefonische Krankschreibung verlängert

21.12.22, 11:14
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Vertragsärzte können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, weiterhin telefonisch bis zu 7 Kalendertagen arbeitsunfähig schreiben. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen.

Diese Sonderregelung (im Rahmen der COVID-19-Epidemie) trat rückwirkend zum 1. Dezember 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 31. März 2023.

 

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