Die Europäische Kommission hat das Ruhen der Zulassung von Tetrazepam-haltigen Arzneimitteln angeordnet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für Deutschland das Inkrafttreten zum 1. August 2013 festgelegt.
Die Entscheidung basiert auf dem erhöhten Risiko von schweren Hautreaktionen "sowie Daten, die nur eine begrenzte klinische Wirksamkeit zeigen. Zusammen-fassend wurde das Nutzen- Risiko-Verhältnis von Tetrazepam als ungünstig eingestuft" (AkdÄ Drug Safty Mail 33-201).
Für Ärzte bedeutet die Anordnung, dass ab dem genannten Datum Tetrazepam-haltige Medikamente nicht mehr verschrieben werden dürfen. Beim plötzlichen Absetzen können – auch mit Verzögerung – Entzugssymptome auftreten. Aus diesem Grunde ist eine schrittweise Dosisreduktion und die Aufklärung der Patienten notwendig.
(aus Journal der KVMV, August 2013, S. 9)
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