Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Verordnungsausschluss für Glinide mit einer Ausnahme

02.07.16, 10:00
  • Arzneimittel
Templator1 KVMV

Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 sind Glinide – Repaglinid und Nateglinid – nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.

Der Verordnungsausschluss wurde unter Punkt 50 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage III, formuliert und gleichzeitig die ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit für Patienten mit Diabetes mellitus Typ II benannt.

Diese Ausnahmen bestehen nur für Repaglinid unter folgenden Bedingungen:

  • Die Kreatinin-Clearance beträgt weniger als 25 ml je Minute.
  • Alternativen wie die Insulintherapie oder andere orale Antidiabetika sind nicht indiziert.

 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begründete seine Entscheidung damit, dass ihm bislang "keine wissenschaftlich einwandfrei geführten klinischen Studien mit patientenrelevanten Endpunkten vorliegen, anhand derer der therapeutische Nutzen bzw. die Zweckmäßigkeit dieser – immerhin seit nun 15 Jahren auf dem Markt befindlichen – Wirkstoffgruppe nachgewiesen werden können".

Ausführliche Informationen zu den Änderungen können im Internetangebot des G-BA nachgelesen werden.

 

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