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Als Interessenvertretung der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sorgt die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) für eine qualitätsgesicherte ambulante medizinische Versorgung in M-V. Ebenso bietet sie Patienten, Patientenvertretern oder Selbsthilfegruppen Informationen an, die auf dieser Seite bereitgestellt werden.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Verordnungsfähigkeit für Calciumverbindungen und Vitamin D aktualisiert

29.01.24, 15:29
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Calciumverbindungen und Vitamin D konnten bisher unter anderem begleitend zu einer Bisphosphonat-Therapie verordnet werden. Eine neue Formulierung in der Arzeimittel-Richtlinie stellt nun klar, dass Calciumverbindungen und Vitamin D ebenso bei der Behandlung mit Denosumab, Romosozumab oder Parathormonrezeptor-Agonisten (z.B. Teriparatid) verordnungsfähig sind. Die Regelung trat am 20. Januar 2024 in Kraft. Die Punkte 11 und 12 der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) werden entsprechend aktualisiert. Nachfolgende Tabelle zeigt die Änderungen im Wortlaut.

 

Bisherige Formulierung Neu seit dem 20. Januar 2024
„bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit“ „bei Behandlung mit Bisphosphonaten, Parathormonrezeptor (PTHR1)-Agonisten, Denosumab und Romosozumab, wenn gemäß Fachinformation des Hauptarzneimittels die Gabe einer entsprechenden Begleitmedikation vorausgesetzt wird oder der Patient darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleitmedikation erforderlich ist“

 

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