Bis zum 2. Dezember 2024 konnten alle erforderlichen Verbandstoffe vollumfänglich zulasten der Krankenkassen verordnet werden, ermöglicht durch eine Übergangsregelung. Diese wurde nun im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes durch den Gesetzgeber nochmals um weitere 12 Monate verlängert und sichert die Verordnungsfähigkeit der betroffenen Produkte bis zum 2. Dezember 2025. Das Merkblatt enthält wichtige Informationen zu den neuen Regelungen und ihre Auswirkungen.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: