Bis zum 2. Dezember 2024 konnten alle erforderlichen Verbandsstoffe vollumfänglich zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, ermöglicht durch eine Übergangsregelung. Diese wurde nun im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durch den Gesetzgeber nochmals um weitere 12 Monate verlängert und sichert die Verordnungsfähigkeit der betroffenen Produkte bis zum 2. Dezember 2025. Das Merkblatt enthält wichtige Informationen zu den neuen Regelungen und ihren Auswirkungen.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: