Gemäß der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) muss ab 1. November 2020 auf eine Arzneimittelverordnung zusätzlich die Dosierung hinter dem verordneten Produkt am Ende der Zeile stehen. Die alternative Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt durch das Kürzel Dj (Dosierungsanweisung: ja), ebenfalls am Ende der Verordnungszeile.
Beispiele, wie Arzneimittelverordnungen ab 1. November 2020 auf dem Rezept aussehen müssen:
oder
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