Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Wegfall erweiterter Meldepflichten in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen erregerassoziierter Erkrankungen

27.05.26, 14:10
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Medizinische Beratung

Stand: 20. Mai 2026

Grundsätzlich regelt das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)“ die Meldepflicht für bestimmte Erreger und durch sie hervorgerufene Erkrankungen oder Lebensmittelvergiftungen.

Darüber hinaus bestimmen die Bundesländer durch ein landesspezifisches „Gesetz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes“ z.B. erweiterte Meldepflichten, Zuständigkeiten der Behörden und die Anwendung von Bußgeldern.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde das „Gesetz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSAG MV)“ geändert und die bislang in §1 geregelten erweiterten Meldepflichten des Landes wurden mit Wirkung ab 25. April 2026 aufgehoben.


Somit entfallen die erweiterten Meldepflichten in Mecklenburg-Vorpommern für:

  • den direkten oder indirekten Nachweis von Entamoeba histolytica,
  • die Borreliose-Erkrankung und dem Nachweis von Borrelia burgdorferi,
  • die Erkrankung oder den Tod durch Tetanus und dem Nachweis von Clostridium tetani.

Die Streichung erfolgte laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), weil die erweiterten Meldepflichten nicht dazu beitragen, die infektionsepidemiologische Lage besser beurteilen zu können oder zielgerichtete Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Die aktuelle Fassung des IfSAG MV kann im Internet heruntergeladen werden.

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