Am 15. Juni 2024 trat ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft, der eindeutig klarstellt, dass das Arzneimittel Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf.
Wegovy® ist demnach aufgrund seiner Zulassung zur Gewichtsregulierung/-abnahme/-erhaltung und den Regelungen der Sozialgesetzgebung (SGB V, Absatz 1) den Lifestyle-Arzneimitteln zuzuordnen.
Auch wenn Adipositas bzw. Übergewicht für sich genommen eine Krankheitsform darstellt, die im weiteren Verlauf in Verbindung mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit führen kann, sind nach Prüfung und Einschätzung des G-BA die Kriterien für die Einstufung als Lifestyle-Arzneimittel erfüllt.
Die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie wurde dementsprechend ergänzt. Aus der Gruppe der Glucagon-like-Peptid-1-(GLP-1)-Rezeptor-Agonisten sind nun Saxenda® mit dem Wirkstoff Liraglutid und Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid von einer Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
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