Recht und Verträge

Hier stehen die gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse für die vertragsärztliche Versorgung im Mittelpunkt. Sie finden zusammengefasst Satzungen und Richtlinien, ausgewählte Verträge und Vereinbarungen speziell für unser Land als auch auf Bundesebene. Dazu bietet die KVMV rechtliche Informationen zu verschiedenen Themen des Praxisalltages an.

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Störungen des Arzt-Patienten-Verhältnisses abwehren

Mitte dieses Jahres ist die Kassenärztliche Vereinigung durch eines ihrer Mitglieder darüber informiert worden, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei einer seiner Patientinnen die Mitbehandlung durch einen Psychiater empfohlen hatte. Bei dieser Empfehlung verblieb es jedoch nicht.

Die Patientin wurde nach dessen Angaben durch die örtliche Geschäftstelle mit fortwährenden Anrufen belästigt, wobei ihr zwei Fachkollegen zur Wahl gestellt wurden. Durch diese Verfahrensweise konnte nicht nur die Patientin nicht zur Ruhe kommen, es wurde auch in der Arztpraxis nachgefragt, ob sich besagte Patientin bereits eine Überweisung abgeholt hätte.

Unser Mitglied hatte sich zunächst direkt gegenüber der Krankenkasse über eine derartige Verfahrensweise verwahrt, zumal die in Rede stehende Therapie einer uneingeschränkten Mitarbeit der Patientin bedarf, angesichts dessen es ihm unerträglich erschien, in welcher Art und Weise sich die Krankenkasse in sein Therapie- bzw. Überweisungsverhalten einmischte.

Da die Krankenkasse sich auf entsprechende Appelle des Praxisinhabers nicht einsichtig zeigte, hat sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung dieses Anliegens angenommen. Gegenüber der Krankenkasse stellte er klar, dass für den Fall, dass in einem MDK-Gutachten entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt werden, es nach Ansicht der KV in der Hand des behandelnden Arztes liegt, diesbezügliche Empfehlungen mit den Patienten zu besprechen und ihnen gegebenenfalls eine Mitbehandlung durch einen weiteren Fachkollegen anzuempfehlen.

Hierauf ist zwischenzeitlich seitens des MDK mitgeteilt worden, dass er die Auffassung der KVMV teilt und dass es sich bei MDK-Gutachten primär um eine Beratungsunterlage für den Arzt handele und keinesfalls um eine kassenseitige Interventionsplattform.

Hierauf folgte letztendlich auch eine Entschuldigung der betreffenden Krankenkasse, die unserem Mitglied nunmehr zusagte, dass ihre Mitarbeiter zukünftig mit mehr „Fingerspitzengefühl“ agieren und diesbezüglich nur den behandelnden Arzt kontaktieren werden.

(aus Journal der KVMV, November 2009, S. 6)

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