Stand: 29. Oktober 2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die neue STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Gesunde Erwachsene sollen danach künftig erst ab 75 Jahren (statt bisher 60 Jahren) eine jährliche Auffrischimpfung erhalten.
Zudem entfällt die Empfehlung, bei Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) aufzubauen.
Unverändert empfohlen wird die jährliche Auffrischimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe, etwa bei chronischen Erkrankungen.
Auch Menschen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko, beispielsweise Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in Pflegeeinrichtungen, sollen weiterhin geimpft werden.
Schwangeren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) wird ab dem 2. Trimenon ebenfalls eine Auffrischimpfung empfohlen.
Zu beachten sind auch die Hinweise in der Schutzimpfungsrichtlinie (1) mit weiterführenden Empfehlungen und die Impfvereinbarung Mecklenburg-Vorpommern (2), die darüber informiert, welche der verfügbaren Impfstoffe zu Lasten der GKV verwendet und abgerechnet werden können.
(1) Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
(2) Impfvereinbarung Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Oktober 2026: KV-SafeNet-Portal → KV-Info → Download → Rubrik [weiterte Verträge] → Impfvereinbarungen → Übersicht der GOP für die Schutzimpfung Coronavirus SARS-CoV-2 nach Anlage 2 SI-RL, Stand Oktober 2026
Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Tel.: 0385.7431 245, E-Mail: med-beratung@kvmv.de
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