Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Änderungen der Krankentransport-Richtlinie

12.10.16, 08:55
  • Krankentransport
Medizinische Beratung

Mit Wirkung zum 5. Mai 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) beschlossen.

Krankenfahrten zur Chemotherapie:
Diese gelten entsprechend der KT-RL § 8 als einer der Ausnahmefälle, für die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten von Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen übernimmt. Der Begriff der "onkologischen Chemotherapie" wurde umformuliert und lautet nun "parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie". Der Grund hierfür ist die Notwendigkeit, die parenterale Therapie mit neuen, verschiedenen Wirkansätzen der antineoplastischen Arzneimittel zu berücksichtigen.

Zahnärztliche Verordnung von Fahrten zu ambulanten Behandlungen:
Vertragszahnärzte können nun auch in Ausnahmefällen nach § 8 der KT-RL Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung zulasten der GKV verordnen, wenn die Krankenbeförderungsleistung im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlungsbedürftigkeit notwendig ist.

Die vollständige KT-RL ist im Internetangebot des G-BA nachzulesen.

Mitarbeiter der Medizinischen Beratung der KVMV beantworten Fragen unter Tel.: 0385.7431 407.

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