Stand: 22. September 2026
Da die Kosten der vom BAS zur Verfügung gestellten Impfstoffe nicht von den Krankenkassen getragen werden müssen, sind diese Impfstoffe die wirtschaftlichere Alternative beim Bezug der Corona-Impfstoffe. Dabei sind die entsprechenden Haltbarkeitsdaten der Impfstoffe zu berücksichtigen.
Dies trifft auf den variantenangepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty® XFG 30 µg für Personen ab 12 Jahren zu. Dieser Impfstoff ist unwirtschaftlich, solange eine Alternative über den BUND verfügbar ist.
Für den Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren wird derzeitig die Anpassung der regionalen Impfvereinbarung geschlossen. Für diese Alterskohorte sind die vom BAS bereitgestellten Impfdosen verfallen bzw. stehen kurz vor dem Verfall. Der Bezug von Comirnaty® XFG 10 µg (6 Monate bis 11 Jahre) ist ab dem 03.09.2026 in wirtschaftlichen Mengen über den Sprechstundenbedarf möglich.
Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens finden Sie die angepasste Impfvereinbarung im KV-SafeNet unter KV-Info > Download > Verträge und Vereinbarungen > weitere Verträge > Impfvereinbarungen > Primärkassen oder > Ersatzkassen
Noch verfügbare Bundesreserven der Variante LP.8.1
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) hat darüber informiert, dass der an die Variante LP.8.1 angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer auch für die kommende Impfsaison 2026/2027 vom Bund (mit Bezug über das BAS) und unter Berücksichtigung des Verfallsdatums zur Verfügung gestellt werden wird.
Gleichwertigkeit LP.8.1 und XFG
Laut RKI sind "die empfohlenen Varianten LP.8.1 und XFG eng miteinander verwandt und Abkömmlinge der JN.1 Variante. Es ist zu erwarten, dass Impfstoffe, die gegen die Varianten LP.8.1 und XFG gerichtet sind, gleich gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen schützen."
Wirtschaftlichkeit
Das ZEPAI weist darauf hin, dass der Bund auch weiterhin keine Regressansprüche erheben wird, wenn trotz bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als die enthaltenen Impfstoffdosen aus einem Mehrdosenbehältnis entnommen werden sollten. Regressansprüche der Krankenkassen können in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht entstehen, da der zentral beschaffte Impfstoff durch den Bund weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
| Produkt/Alter | Darreichung | PZN | Hinweise |
|---|---|---|---|
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BAS Comirnaty® LP.8.1 |
30 µg pro Dosis |
20048581 (1 x 2,25 ml) |
verfällt am 28.02.2027 |
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Comirnaty® LP.8.1 |
3 µg pro Dosis |
20048629 (1 x 0,48 ml), |
verfällt am 30.09.2026 |
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SSB Comirnaty® XFG |
10 µg pro Dosis |
20381352 (10 x 0,3 ml) | aufgetaut 10 Wochen bei 2°C bis 8°C lagerbar |
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Unwirtschaftlich Comirnaty® XFG |
30 µg pro Dosis |
20381323 (1 x 0,3 ml) |
aufgetaut 10 Wochen bei 2°C bis 8°C lagerbar |
FER Fertigspritze
MDV Mehrdosen-Durchstechflasche (multi-dose vial)
RTU Injektionsdispersion („Fertiglösung“) ready-to-use
SDV Einzeldosis-Durchstechflasche (single-dose vial)
Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Sekretariat Tel.: 0385.7431 407, E-Mail: med-beratung@kvmv.de
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