Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Aktuelle Verordnungsinformation

Arbeitgeber müssen AU-Daten bei Krankenkassen abrufen

19.12.22, 09:17
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Das gilt nicht für z.B. privat Versicherte, bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) oder bei Bescheinigungen aus dem Ausland. In diesen Fällen müssen den Arbeitgebern weiterhin die Papierdokumente vorgelegt werden. Alle Beschäftigten bleiben jedoch verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) unverzüglich (z.B. telefonisch oder per E-Mail) ihren Arbeitgebern mitzuteilen.

Es ist zu erwarten, dass es bei der Umsetzung dieses Verfahrens zu technischen und organisatorischen Störungen kommt. Um nachträgliche Anfragen seitens der Patienten zu vermeiden, könnten sich Praxen dafür entscheiden, die AU-Bescheinigungen für die Arbeitgeber vorerst weiterhin auszudrucken (und zu unterschreiben).

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Alle Informationen anzeigen

Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen:

Zum Überblick