Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Aktuelle Verordnungsinformation

Einschränkung der Leistung zum Nachholen von Schutzimpfungen

17.12.21, 09:29
  • Schutzimpfungen
Medizinische Beratung

Am 15. Dezember 2021 traten Änderungen der Schutzimpfungsrichtlinie bezüglich des Nachholens von Impfungen in Kraft. Demnach können die Grundimmunisierungen zum Schutz

  • gegen Haemophilus influenzae Typ b nur noch bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres und
  • gegen Pneumokokken nur noch bis zum Alter von 24 Monaten nachgeholt werden.

Bisher war es nach §11 der Richtlinie möglich, Impfungen zur Vervollständigung des Impfschutzes generell bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachzuholen.

 

Quellen:

  • Bundesanzeiger, veröffentlicht am 14. Dezember 2021, BAnz AT 14.12.2021 B1

Alle Informationen anzeigen

Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen:

Zum Überblick