Problem: Die Verordnung von Ergotherapie wird seit dem 1. Januar 2017 verpflichtend mit einer HM- Verordnungssoftware durchgeführt. Dabei muss der Nutzer die Diagnosegruppe (Indikationsschlüssel) auswählen und kann dann die entsprechenden funktionellen/strukturellen Schädigungen und die Leitsymptomatik (Fähigkeitsstörung) entsprechend des HM-Katalogs festlegen. Dadurch entstehen teilweise sehr lange Textbausteine, deren Abdruck in den drei vorgesehenen Zeilen des Musters 18 nicht gelingt. So wird oft die ausgewählte Leitsymptomatik nicht mit abgedruckt. Die Angabe der Leitsymptomatik ist jedoch nach Maßgabe der HM-Richtlinie verpflichtend vorgeschrieben, ihr Weglassen führt zu einer fehlerhaft ausgefüllten Verordnung.
Lösungsvorschlag: Die auszudruckenden Textzeilen können verkürzt werden, wenn die funktionelle/strukturelle Schädigung nicht mit ausgewählt bzw. angeklickt wird. Die Auswahl der Leitsymptomatik muss erfolgen, ihre Kennzeichnung im Textbaustein beginnt immer mit dem Wort "Einschränkung". Gegebenenfalls kann die abgewählte funktionelle/strukturelle Schädigung kurz als Freitext in der ergänzenden Zeile für "gegebenenfalls neurologisch/psychiatrisch, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten" eingefügt werden. Alternativ kann über die Ausschneide-Einfüge-Funktion der rechten Maustaste der Textbaustein hierher kopiert werden.
Fazit: Vertragsärzte müssen auf dem Muster 18 (HM-Verordnung, Maßnahmen der Ergotherapie) die Leitsymptomatik (Fähigkeitsstörung) nach Maßgabe des HM-Katalogs angeben. Damit diese auch ausgedruckt wird, müssen die Praxen derzeit selbstständig ein Procedere festlegen, damit sie dieser Anforderung gerecht werden.
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