Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Ergotherapie: Probleme mit der neuen Heilmittel-Verordnungssoftware

23.02.17, 06:49
  • Heilmittel
Medizinische Beratung

Seit der Einführung der neuen Heilmittel (HM)-Verordnungssoftware und der neuen Vordrucke (Muster 18) zu Jahresbeginn berichten Vertragsarzt- und Ergotherapiepraxen über Probleme bei der korrekten Ausfertigung der Verordnungen von Ergotherapie. Oft ist die Leitsymptomatik (Fähigkeitsstörung) nicht mit abgebildet, deren Angabe zwingend erforderlich ist.

Problem: Die Verordnung von Ergotherapie wird seit dem 1. Januar 2017 verpflichtend mit einer HM- Verordnungssoftware durchgeführt. Dabei muss der Nutzer die Diagnosegruppe (Indikationsschlüssel) auswählen und kann dann die entsprechenden funktionellen/strukturellen Schädigungen und die Leitsymptomatik (Fähigkeitsstörung) entsprechend des HM-Katalogs festlegen. Dadurch entstehen teilweise sehr lange Textbausteine, deren Abdruck in den drei vorgesehenen Zeilen des Musters 18 nicht gelingt. So wird oft die ausgewählte Leitsymptomatik nicht mit abgedruckt. Die Angabe der Leitsymptomatik ist jedoch nach Maßgabe der HM-Richtlinie verpflichtend vorgeschrieben, ihr Weglassen führt zu einer fehlerhaft ausgefüllten Verordnung.

Lösungsvorschlag: Die auszudruckenden Textzeilen können verkürzt werden, wenn die funktionelle/strukturelle Schädigung nicht mit ausgewählt bzw. angeklickt wird. Die Auswahl der Leitsymptomatik muss erfolgen, ihre Kennzeichnung im Textbaustein beginnt immer mit dem Wort "Einschränkung". Gegebenenfalls kann die abgewählte funktionelle/strukturelle Schädigung kurz als Freitext in der ergänzenden Zeile für "gegebenenfalls neurologisch/psychiatrisch, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten" eingefügt werden. Alternativ kann über die Ausschneide-Einfüge-Funktion der rechten Maustaste der Textbaustein hierher kopiert werden.

Fazit: Vertragsärzte müssen auf dem Muster 18 (HM-Verordnung, Maßnahmen der Ergotherapie) die Leitsymptomatik (Fähigkeitsstörung) nach Maßgabe des HM-Katalogs angeben. Damit diese auch ausgedruckt wird, müssen die Praxen derzeit selbstständig ein Procedere festlegen, damit sie dieser Anforderung gerecht werden.

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