Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde

10.11.20, 12:56
  • Arbeitsunfähigkeit
Templator1 KVMV

Seit dem 7. Oktober 2020 ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mittels Videosprechstunde möglich. Ein genereller Anspruch der Patienten besteht nicht. Die Entscheidung obliegt dem Arzt unter Berücksichtigung der eingeschränkten Möglichkeiten zur Befunderhebung.

Voraussetzung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video:

  • Der Patient ist der behandelnden Arztpraxis persönlich bekannt.
  • Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit kann hinreichend sicher beurteilt werden.
  • Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist explizit ausgenommen.

Hinweise zur Ausstellung:

  • Eine Krankschreibung kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss der Patient, wenn er weiterhin krank sein sollte, sich in der Arztpraxis vorstellen.
  • Eine Folgebescheinigung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn der Patient für die erste Krankschreibung wegen derselben Krankheit persönlich in der Arztpraxis vorstellig wurde.

Für den Versand der AU-Bescheinigung nach einer Videosprechstunde kann die neue Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden, für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) gilt die Kostenpauschale 40129.

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