Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Hilfsmittel mit Schutzmechanismus können jetzt verordnet werden

27.02.20, 16:30
  • Hilfsmittel
Templator1 KVMV

Seit dem 15. Februar 2020 können Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, die eine dritte Person, wie zum Beispiel Angehörige oder Pflegekräfte, durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen schützen. Voraussetzung ist neben der medizinischen Notwendigkeit, dass der Versicherte selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und die Hilfe einer anderen Person benötigt, um beispielsweise Kapillarblut zu entnehmen, Insulin zu spritzen oder ein Portsystem zu punktieren.

Der Anspruch auf diese Hilfsmittel wurde durch Punkt 14 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 6. Mai 2019 durch den Bundestag beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfM-RL) nun angepasst.

Quellen:

  1. Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 06.05.2019
  2. Sozialgesetzbuch V, §33(1)
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss, Hilfsmittel-Richtlinie §6b (HilfsM-RL)

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