Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Aktuelle Verordnungsinformation

Indikationsimpfung gegen Pneumokokken ist ab einem Alter von 2 Jahren Kassenleistung

16.04.26, 09:17
  • Schutzimpfungen
Medizinische Beratung

Stand: 14. April 2026

Seit dem 14. April 2026 können Versicherte, die infolge einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung an einer Pneumokokken-Infektion haben, ab einem Alter von 2 Jahren einmalig mit einem PCV20-Impfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geimpft werden (zurzeit nur Prevenar 20®).

Für die Indikationsimpfung wird die Abrechnungsziffer 89120 verwendet. Der Impfstoff wird über den Sprechstundenbedarf bezogen.

Alle Informationen anzeigen

Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen:

Zum Überblick