Stand: 14. April 2026
Seit dem 14. April 2026 können Versicherte, die infolge einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung an einer Pneumokokken-Infektion haben, ab einem Alter von 2 Jahren einmalig mit einem PCV20-Impfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geimpft werden (zurzeit nur Prevenar 20®).
Für die Indikationsimpfung wird die Abrechnungsziffer 89120 verwendet. Der Impfstoff wird über den Sprechstundenbedarf bezogen.
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