Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Kein Ausweichen auf rezeptpflichtige Arzneimittel

06.04.16, 11:40
  • Arzneimittel

Das Bundesministerium teilte kürzlich mit, dass jeder Arzt in medizinisch gebotenen Fällen auch künftig rezeptfreie Arzneimittel zur Versorgung der Versicherten einsetzen kann und soll. Diese Mittel werden lediglich nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Der Vertragsarzt ist verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen.
Wenn rezeptfreie Arzneimittel zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind, sollen diese auch zur Anwendung kommen. Ein Ausweichen des Vertragsarztes auf die Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels ist mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.
Das Bundesministerium ist ebenso der Meinung, dass es neben der Nichtbeachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes auch unärztlich wäre, wenn der Vertragsarzt anstelle von risikoarmen (nicht verschreibungspflichtigen) Präparaten Arzneimittel mit höheren Risiken auf einem Kassenrezept verordnen würde, nur um dem Patienten Kosten zu ersparen.

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