Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Krankenfahrt zum Vorsorgetermin verordnungsfähig

13.01.23, 12:46
  • Krankentransport
Medizinische Beratung

Bislang war unklar, ob eine Krankenfahrt auch zur Vorsorgeuntersuchung verordnet werden kann. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun klargestellt. Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen können für alle Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (z. B. Mammographie-Screening) verordnet werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Folgende Personengruppen sind anspruchsberechtigt:

  • Schwerbehinderte mit einem Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit und/oder „H“ für Hilflosigkeit
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.

Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich, auf dem Verordnungsformular ist „b) Ambulante Behandlung"  im Abschnitt „Genehmigungsfreie Fahrten“ anzukreuzen.

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