Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Neues T-Rezept ab 1. Februar 2016

06.04.16, 09:40
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt bekannt, dass ab 1. Februar 2016 neue T-Rezepte gelten.

T-Rezepte sind Sonderrezepte für die Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Für diese Wirkstoffe ist die Wirksamkeit bei der Behandlung des Multiplen Myeloms im europäischen Zulassungsverfahren belegt worden.
Alle drei Wirkstoffe sind teratogen. Thalidomid war beispielsweise der Auslöser der Contergan-Katastrophe. Um zu verhindern, dass es bei Therapien mit den obengenannten Wirkstoffen zu Missbildungen bei Neugeborenen kommt, sind Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies geschieht mit Hilfe der T-Rezepte. Ärztinnen und Ärzte, die Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid verschreiben möchten, müssen T-Rezept-Formulare beim BfArM schriftlich anfordern.

Weitere Informationen zum T-Rezept finden Sie im Internetangebot des BfArM.

Das neue T-Rezept wurde dem aktuellen Arzneiverordnungsblatt Muster 16 angepasst und sieht nur noch eine Datumsangabe vor. Die Rückseiten bleiben unverändert. Die Abbildung der neuen Vorderseiten des Teil I und Teil II sowie das aktualisierte Ärzteinfoblatt finden Sie im KV-SafeNet unter der Rubrik "Medizinische Beratung".

Die neuen Vordrucke werden vom BfArM ab dem 1. Februar 2016 ausgegeben.
Die bis dahin ausgegebenen T-Rezept-Formulare behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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