Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Aktuelle Verordnungsinformation

Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

22.12.21, 13:17
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Vertragsärzte verpflichtet, den für die Krankenkassen bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an diese zu versenden. Das Muster 1, die Papier-AU, und das entsprechende Blankoformular verlieren ihre Gültigkeit.

Die Patienten erhalten ihren Teil der AU und den für ihre Arbeitgeber als „Stylesheet“-Ausdrucke. Das sind gestaltete Vorlagen, die direkt über die PC-Software generiert und auf normalem Papier ausgedruckt werden.

Sollte aufgrund technischer Schwierigkeiten die elektronische Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen nicht möglich sein, erhält der Versicherte die „Stylesheet“-Ausdrucke für sich, für die Krankenkasse und seinen Arbeitgeber. Dem Patienten obliegt es, diese entsprechend weiterzuleiten.

Wenn die genannten Verfahren nicht möglich sind

Sollten sowohl die elektronische Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen als auch die Generierung der „Stylesheets“ nicht möglich sein, kann nach wie vor das Muster 1 verwendet werden.

Weitere Informationen:

Alle Informationen anzeigen

Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen:

Zum Überblick