Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Übergangsregelung zum Krankentransport

26.02.19, 16:58
  • Krankentransport

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, dass seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten

  • mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
  • oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5

nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Diese gesetzliche Regelung konnte auf dem neuen Muster 4 (Verordnung von Krankentransport) zum 1. April 2019 noch nicht umgesetzt werden. Bis zur Umsetzung auf dem Muster 4 gilt folgende Übergangsregelung:

Die Kennzeichnung der entsprechenden Fahrten soll zunächst weiterhin unter der Rubrik „Genehmigungspflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ durch Ankreuzen des Feldes „Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5“ erfolgen.

Trotzdem muss die Verordnung nicht vom Patienten zur Genehmigung vorgelegt werden, sondern kann unmittelbar an den Transporteur weitergereicht werden.

Krankentransport-Richtlinie (G-BA)

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