Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Verordnung von Cannabis neu geregelt

12.07.23, 13:58
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 30. Juni 2023 erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln gemäß der Arzneimittel-Richtlinie, die deshalb in den Paragraphen 4a, 44 und 45 angepasst wurde.

Abweichend zu den bisherigen Bestimmungen ist Folgendes zu beachten:

  • Cannabis-Arzneimittel müssen über einen Tetrahydrocannabinol(THC)-Gehalt von mindestens 0,2 Prozent verfügen.
  • Cannabishaltige Fertigarzneimittel (Sativex®, Canemes®) sind vorrangig zu verordnen.
  • Die Verordnung von getrockneten Blüten ist gesondert zu begründen und setzt eine Prüfung voraus, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel oder Extrakte zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind.
  • Art, Dauer und Ergebnis der Behandlung sind innerhalb der ersten drei Monate engmaschig und anschließend in regelmäßigen Abständen zu beurteilen und in der Patientenakte zu dokumentieren.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen entfällt bei Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

Gleichgeblieben ist, dass vor Beginn einer Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen muss (ausgenommen bei SAPV).

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