Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Verpflichtende Dosierungsangabe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

09.11.20, 15:30
  • Arzneimittel
Templator1 KVMV

Gemäß der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) muss ab 1. November 2020 auf eine Arzneimittelverordnung zusätzlich die Dosierung hinter dem verordneten Produkt am Ende der Zeile stehen. Die alternative Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt durch das Kürzel Dj (Dosierungsanweisung: ja), ebenfalls am Ende der Verordnungszeile.

Beispiele, wie Arzneimittelverordnungen ab 1. November 2020 auf dem Rezept aussehen müssen:

  • Angabe der Dosierung (hier 1x täglich morgens):
    VENLAFAXIN 37,5 mg Hartkapseln retardiert N2 >>1-0-0<<

oder

  • wenn schriftliche Dosierungsanweisung oder Medikationsplan vorliegen:
    VENLAFAXIN 37,5 mg Hartkapseln retardiert N2 >>Dj<<
  • bei Betäubungsmitteln, wenn eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt:
    FENTANYL 12µg/h Matrixpfl. 2,89mg/Pfl N1 >>gemäß schriftlicher Anweisung<<

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