Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Weiterbehandlung von erwachsenen Patienten mit ADS/ADHS*

27.10.22, 11:16
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Bisher konnten Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen in therapeutisch begründeten Fällen die Behandlung ihrer ADS/ADHS-Patienten, die sie seit dem Kindesalter betreuen, bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres weiterbehandeln. Diese Altersbegrenzung wurde zum 7. Oktober 2022 aufgehoben(1).

Erwachsene Patienten mit ADS/ADHS* können jetzt über das 21. Lebensjahr hinaus ohne Arztwechsel mit Stimulantien weiterbehandelt werden, sofern die Erkrankung bereits im Kindesalter bestand und eine Fortführung der Therapie begründet ist. Hausärzte dürfen Folgeverordnungen vornehmen, wenn die Aufsicht durch Ärzte(2), die Stimulantien für die genannte Indikation verordnen können, gewährleistet ist.

*    ADS/ADHS Aufmerksamkeitdefizit/Hyperaktivitätsstörung

 

(1)  BAnz AT 06.10.2022 B3 – zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III, Nummer 44 (Stimulantien)

(2)  Die Verordnung von Stimulantien bei ADS/ADHS* ist möglich durch Fachärzte für:

  1. Kinder- und Jugendmedizin
  2. Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
  3. Nervenheilkunde
  4. Neurologie und/oder Psychiatrie
  5. Psychiatrie und Psychotherapie
  6. psychosomatische Medizin und Psychotherapie

und ärztliche Psychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie

 

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