Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Eine wichtige Aufgabe der KVMV ist es, die Versorgungsqualität der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu sichern, kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachhaltig zu fördern. Hier finden Sie einen Überblick der Qualitätssicherungsmaßnahmen und zahlreiche unterstützende Informationen für die praktische Umsetzung.

 

(c) KVMV, Schilder

Neuregelung für Potenzialerhebung bei außerklinischer Intensivpflege ab 1. Juli 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 die Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) neu geregelt. Dies soll die Versorgung von beatmeten oder trachealkanülierten Patienten ab 1. Juli 2025 dauerhaft sicherstellen. Die zwischenzeitliche Soll-Regelung zur Potenzialerhebung sowie die Ausnahmeregelung für Bestandsfälle laufen zum 30. Juni 2025 aus.

Das bedeutet, dass:

  • bei Patienten, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt wurden, die Potenzialerhebung vor jeder Verordnung nicht mehr verpflichtend erforderlich ist (neuer § 5a der AKI-Richtlinie),
  • bei Patienten, die neu ab 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt werden, uneingeschränkt die in der AKI-Richtlinie bestehenden Regelungen zur Potenzialerhebung gelten (bestehender § 5 der AKI-Richtlinie).

Zum G-BA-Beschluss