Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 die Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) neu geregelt. Dies soll die Versorgung von beatmeten oder trachealkanülierten Patienten ab 1. Juli 2025 dauerhaft sicherstellen. Die zwischenzeitliche Soll-Regelung zur Potenzialerhebung sowie die Ausnahmeregelung für Bestandsfälle laufen zum 30. Juni 2025 aus.
Das bedeutet, dass: