Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Eine wichtige Aufgabe der KVMV ist es, die Versorgungsqualität der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu sichern, kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachhaltig zu fördern. Hier finden Sie einen Überblick der Qualitätssicherungsmaßnahmen und zahlreiche unterstützende Informationen für die praktische Umsetzung.

 

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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Aufgabe und Ziel

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) dokumentiert, misst, vergleicht und bewertet die Qualität medizinischer Leistungen über die Sektorengrenzen hinweg in Praxen und Kliniken. Einerseits schafft dies valide vergleichbare Ergebnisse über die Versorgungsqualität im ambulanten und stationären Bereich. Andererseits sorgt die sQS auch dafür, dass Patienten nach gleichen Qualitätsstandards untersucht und behandelt werden – unabhängig von Praxen und Kliniken.
Die Durchführung der Eingriffe nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) führt zu einer präziseren Indikationsstellung und fördert somit die Patientensicherheit. Allerdings stellt das System einen enormen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten des Gesundheitswesens dar.

Rechtliche Grundlage und Inhalt

Die Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des G-BA. Der Inhalt der DeQS-RL sind im ersten Teil allgemeine Rahmenbedingungen zu den institutionellen Strukturen und Datenflüssen sowie das Vorgehen bei Auffälligkeiten und im zweiten Teil ergänzende themenspezifische Regelungen zu ausgewählten Qualitätssicherungsverfahren.

Die Rolle der KVMV

Mit der Entwicklung und Durchführung von Verfahren zur Messung, Verzahnung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität im ambulanten und stationären Bereich hat der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer sind allgemein für die Umsetzung dieser Verfahren und die Information der Leistungserbringer zuständig. Die KVMV fungiert zudem als Datenannahmestelle für die Dokumentation, pseudonymisiert diese und leitet sie an die zuständige Vertrauensstelle weiter.

Die Landesarbeitsgemeinschaft für medizinische Qualität in M-V (LQMV)

Die LQMV mit Sitz in Schwerin gewährleistet in Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung verpflichtender Qualitätssicherungsmaßnahmen des G-BA sowie die Überprüfung der Krankenhäuser und der (Zahn-/)Arztpraxen hinsichtlich der Behandlungsqualität in Bezug auf die sQS. Im Land agiert die LQMV als Bindeglied zum G-BA und dem IQTIG. Träger der LQMV sind die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen, die Krankenhausgesellschaft, die Kassenzahnärztliche sowie die Kassenärztliche Vereinigung M-V. Für die Ärzte in der ambulanten Versorgung ist die KVMV weiterhin Ansprechpartner.

Folgende Verfahren finden auch im ambulanten Bereich Anwendung:

  • perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie – QS PCI,
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen – QS WI

Das Verfahren ist gegenwärtig eingestellt und die Vergütung wurde zum 01.01.2026 beendet. Sollte hier eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen, werden Sie hier informiert.

  • Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen – QS NET

Das Verfahren wurde für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt.

  • ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Das Verfahren wird von 2025 bis 2030 zunächst in Nordrhein-Westfalen erprobt.

  • künftige Verfahren:

Qualitätssicherungsverfahren zum lokal begrenzten Prostatakarzinom
Qualitätssicherungsverfahren zur Schizophrenie

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