Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Eine wichtige Aufgabe der KVMV ist es, die Versorgungsqualität der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu sichern, kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachhaltig zu fördern. Hier finden Sie einen Überblick der Qualitätssicherungsmaßnahmen und zahlreiche unterstützende Informationen für die praktische Umsetzung.

 

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Psychotherapie-Richtlinie geändert: Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung

Von Anke Voglau*

Für die Förderung und Flexibilisierung der gruppenpsychotherapeutischen Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Neuerungen der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Förderung der Gruppenpsychotherapie und Vereinfachungen im Gutachterverfahren. 

Mit der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und probatorischen Sitzungen im Gruppensetting entstehen neue Versorgungsangebote. Die Änderungen wurden auch in der Psychotherapie-Vereinbarung umgesetzt, der Beschluss dazu trat am 3. Mai 2021 in Kraft.

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Die Genehmigung für die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und probatorische Sitzungen im Gruppensetting werden an die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Gruppentherapie in einem Richtlinienverfahren gekoppelt. Es ist somit keine weitere Antragstellung bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) erforderlich.
  • Gruppenpsychotherapien und Kombinationsbehandlungen mit einem überwiegenden Anteil an Gruppenpsychotherapie sind ab sofort in der Regel nicht mehr gutachterpflichtig.
  • Die Durchführung von Gruppentherapie durch zwei Therapeuten ist auch in den probatorischen Sitzungen im Gruppensetting erlaubt. Die Gruppen-Probatorik kann gleichzeitig mit Gruppentherapie-Patienten in gemischten Gruppen erfolgen.
  • In der Kombinationsbehandlung und der Gruppentherapie durch zwei Therapeuten muss das Formblatt PTV 2 nur durch denjenigen mit der Hauptverantwortung ausgefüllt werden.
  • Zur Erleichterung von gruppenpsychotherapeutischen Angeboten wurden für die Durchführung außerhalb der Praxisräume unbürokratische Handhabungen beschlossen. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, Gruppentherapie und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können nun auch außerhalb der eigenen Praxisräume in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
  • Laut einer Protokollnotiz wird eine Anpassung an das neue Psychotherapeutengesetz zeitnah nach Verabschiedung einer neuen Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfolgen.

Psychotherapie-Vereinbarung (PDF, 164 kB)

Erst nach entsprechender Anpassung des EBM durch den Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten sowie mit entsprechender Genehmigung (sofern noch nicht vorhanden) können die neuen Versorgungsangebote durchgeführt und abgerechnet werden.

Evaluation der neuen Versorgungsbausteine

Untersucht werden soll:

  • ob durch die Reform der Zugang Betroffener zur Psychotherapie tatsächlich verbessert werden konnte,
  • wie die Versorgungsabläufe optimiert wurden,
  • ob es hemmende Faktoren für die Umsetzung der neuen Versorgungsbausteine gibt.

Auf Basis dieser Evaluation sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie erarbeitet werden.

Zur Evaluation (Projekt „Eva PT-RL“) ist eine bundesweite Befragung von Psychotherapeuten und Hausärzten durch das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement EsFoMed (www.esfomed.de) geplant.

Auch Ihre Teilnahme wird erbeten!

*Anke Voglau ist Referentin für Grundsatzfragen und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Geschäftsbereich Qualitätssicherung der KVMV.