Von Anke Voglau*
Für die Förderung und Flexibilisierung der gruppenpsychotherapeutischen Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Neuerungen der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Förderung der Gruppenpsychotherapie und Vereinfachungen im Gutachterverfahren.
Mit der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und probatorischen Sitzungen im Gruppensetting entstehen neue Versorgungsangebote. Die Änderungen wurden auch in der Psychotherapie-Vereinbarung umgesetzt, der Beschluss dazu trat am 3. Mai 2021 in Kraft.
Erst nach entsprechender Anpassung des EBM durch den Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten sowie mit entsprechender Genehmigung (sofern noch nicht vorhanden) können die neuen Versorgungsangebote durchgeführt und abgerechnet werden.
Untersucht werden soll:
Auf Basis dieser Evaluation sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie erarbeitet werden.
Zur Evaluation (Projekt „Eva PT-RL“) ist eine bundesweite Befragung von Psychotherapeuten und Hausärzten durch das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement EsFoMed (www.esfomed.de) geplant.
Auch Ihre Teilnahme wird erbeten!
*Anke Voglau ist Referentin für Grundsatzfragen und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Geschäftsbereich Qualitätssicherung der KVMV.
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
Anika Gilbrich
Tel.: 0385.7431 249
E-Mail: agilbrich@kvmv.de
Anke Voglau
Tel.: 0385.7431 377
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