Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
uns erreichen regelmäßig Fragen zum Thema Corona-Virus. Deshalb hat die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus rufen Sie bitte zuerst Ihren Haus- bzw. Kinderarzt an. Ihr behandelnder Arzt prüft, ob ein begründeter Verdachtsfall vorliegt und ob ein Laborabstrich notwendig ist.
Ist ein Abstrich notwendig, nimmt Ihr behandelnder Arzt diesen vor oder überweist Sie zu einem anderen niedergelassenen Kollegen. In Ausnahmefällen ist auch die Vermittlung in ein Testzentrum möglich. Danach bleiben Sie bitte zu Hause und warten das Testergebnis ab. Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, das heißt zuhause bleiben, alle engen Kontakte – auch zu Familienmitgliedern – unter 2 Metern meiden, Hygieneregeln einhalten sowie eine Mund-Nasenbedeckung tragen (AHA-Regel).
Für diesen Fall gibt es die 116117.
Sie erreichen die Mitarbeiter unserer Terminservicestelle unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 zu folgenden Zeiten persönlich:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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07:00 – 18:59 Uhr | 07:00 – 18:59 Uhr | 07:00 – 13:59 Uhr | 07:00 – 18:59 Uhr | 07:00 – 13:59 Uhr |
Unser geschultes Personal steht Ihnen dann beratend und unterstützend zur Seite.
Hier muss wie folgt unterschieden werden:
Dann wenden Sie sich bitte an die für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Terminvergabe-Hotline unter der Rufnummer:
Nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) haben in den kommenden Tagen und Wochen zunächst folgende Personengruppen (mit höchster Priorität) Anspruch auf eine Schutzimpfung:
Wichtiger Hinweis:
Die Corona-Pandemie wirft in den unterschiedlichsten Lebensbereichen neue und ungewohnte Fragen auf, sei es im Privatleben, im Beruf oder im Gesundheitssystem. Für die Beantwortung dieser Fragen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Bürgertelefon eingerichtet. Die Corona-Bürgerhotline steht Ihnen unter der Rufnummer: 0385.588 11 311 jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr zur Verfügung.
Hier gilt derzeitig Folgendes:
Für Einreisende aus Nicht-Risikoländern gibt es seit dem 15.09.2020 keine Möglichkeit mehr zur kostenlosen Corona-Testung.
Alle Einreisenden nach Mecklenburg-Vorpommern, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet laut RKI aufgehalten haben, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen sich unmittelbar nach Einreise beim Gesundheitsamt melden. Hier finden Sie Ihr zuständiges regionales Gesundheitsamt.
Bei Einreise aus Risikogebieten besteht eine Testpflicht. Die Kosten hierfür werden bis zu 10 Tagen nach Einreise übernommen. Eine Testung unmittelbar nach Einreise entbindet nicht von der Quarantänepflicht.
Ob Sie sich in einem Risikogebiet – national oder international – befunden haben, entnehmen Sie bitte dem täglich aktualisierten Internetangebot des Robert Koch-Instituts.
Die Information darüber, wo Sie sich testen lassen können, erhalten Sie von den Mitarbeitern der Terminservicestelle (116117).
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, kurz DEGAM, hat für Patienten ein Merkblatt erarbeitet, das übersichtlich und verständlich die Besonderheiten rund um das Coronavirus erklärt.
Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Informationsflyer für Patienten in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, der zeigt, was man jetzt über Corona wissen muss in Bezug auf Gesundheit, Arbeiten und Geld sowie Reisen.
weitere Sprachen:
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