Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Eine wichtige Aufgabe der KVMV ist es, die Versorgungsqualität der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu sichern, kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachhaltig zu fördern. Hier finden Sie einen Überblick der Qualitätssicherungsmaßnahmen und zahlreiche unterstützende Informationen für die praktische Umsetzung.

 

(c) KVMV, Schilder; clipdealer, SeanPrior

Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms

Am 1. Januar 2020 ist das organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen gestartet. Die Abklärung auffälliger Befunde ist jetzt Teil des Programms und erfolgt nach einem verbindlichen Algorithmus. Zudem werden die Frauen von ihrer Krankenkasse in fünfjährigem Turnus erinnert, um eine möglichst hohe Teilnahmerate zu erzielen. Die Grundlage bildet die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL).

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung eines Zervixkarzinoms. Es gibt keine Altersobergrenze. Anspruch auf einen Ko-Test im Primärscreening haben alle Frauen ab 35 Jahren. Dies gilt auch, wenn sie in den beiden Vorjahren nach den Vorgaben der bisherigen Richtlinie untersucht wurden. Das heißt: Eine Frau über 35 Jahre, die beispielsweise in 2019 eine zytologische Untersuchung erhalten hat, kann dieses Jahr den Ko-Test beanspruchen. Die Einladung erfolgt für Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren alle fünf Jahre unabhängig von einer Anspruchsberechtigung. Die Frauen erhalten mit der Einladung eine Versicherteninformation, die als Entscheidungshilfe dient. Für das Beratungsgespräch ist es notwendig, in der Praxis einige Exemplare vorrätig zu haben und gegebenenfalls auszulegen, da auch anspruchsberechtigte Frauen die Praxen aufsuchen werden, die aktuell keine Einladung von den Krankenkassen erhalten haben. Praxen können die Versicherteninformation bei der KV bestellen.

Gynäkologen brauchen für die Abrechnung der Abklärungskolposkopie eine Genehmigung der KV. Nähere Informationen zum Genehmigungserhalt finden Sie hier.

Eine Informationsübersicht rund um das Programm hat die KBV für die Praxen zusammengestellt.

Neben dem organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom besteht weiterhin der Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) – jedoch ohne Zytologie und HPV-Test. Die Früherkennung kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, sofern in demselben Kalenderjahr keine Früherkennung nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zum Zervixkarzinom durchgeführt wird.

Anspruch auf diese Untersuchung haben Frauen ab 35 Jahren in den zwei Jahren zwischen dem Ko-Test des Zervixkarzinomscreenings und Frauen bei denen eine Früherkennung nach der oKFE-RL nicht durchgeführt werden kann (z.B. nach totaler Hysterektomie oder bei Ablehnung des Screenings auf Zervixkarzinom).

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